Leistungsbereich 2
Hierunter fällt die Erstellung von Jahresabschlüssen mit oder ohne Erläuterungsbericht
nach Handelsrecht oder Steuerrecht, bei Bedarf mit Anhang und Lagebericht, aber auch Zwischenabschlüsse, Eröffnungsbilanzen oder Auseinandersetzungsbilanzen.
Selbstverständlich wird auch der Service zur Hinterlegung oder Veröffentlichung im Bundesanzeiger angeboten.
Für Kleingewerbetreibende oder Freiberufler werden wahlweise Einnahme- / Überschussrechnungen erstellt.
Diese wichtigen Jahreskennzahlen werden entweder aus der von mir erstellten Buchhaltung oder auf Basis der von Ihnen vorgelegten Aufzeichnungen und/oder Buchhaltungen entwickelt.
Ich biete Ihnen Steuererklärungen aus allen Bereichen des Steuerrechts für Privatleute
wie Unternehmer an, insbesondere Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaft-
steuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und Lohn-
steuer.